sind erstattungsfähig, wenn sie speziell zum Ausgleich einer Behinderung entwickelt wurden……. Der Antragsteller schwerbehindert ist, mindestens einen GdB von 50% hat, ein Rezept vom Arzt vorliegt und eine gesetzliche Krankenversicherung besteht.
All das erfüllen wir und die GuK Karten, die haben sogar eine Hilfsmittelnummer ( “ Das Hilfsmittelverzeichnis, ein Katalog der gesetzlichen Krankenkassen, in dem alle Hilfsmittel nach Kategorien und Produktgruppen eingeteilt sind. Hat ein Produkt eine Hilfsmittelnummer bekommen, so hat es damit gegenüber der Krankenkasse den Nachweis der Einsatztauglichkeit erbracht. Grundsätzlich werden nur Hilfsmittel gelistet, die einen behinderungsbedingten Funktionsausgleich oder die Arbeitsfähigkeit erhalten bzw. wiederherstellen. “ ) von anderen gesetzlichen KK werden sie problemlos übernommen!
“ GuK wurde für Kinder entwickelt, die nicht oder noch nicht sprechen. Durch den begleitenden Einsatz von Gebärden wird die Kommunikation unterstützt und die Verständigung erleichtert. Die Gebärdensammlung wurde von Frau Prof. Dr. Etta Wilken im Laufe ihrer Arbeit mit Kindern mit Down-Syndrom und anderen Behinderungen zusammengestellt und ist vor allem für kleine Kinder gedacht. „
Und dennoch stellt sich die KK quer, sie beharrt auf ihrer Meinung, dass dies eine Leistung im Rahmen der Frühförderung ist und somit in die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe durch den Sozialhilfeträger ( Sozialamt ) fällt. Dieses schrieb uns dann also an und da die Eingliederungshilfe Einkommensabhängig ist, kam dieses Schreiben:
Wenn es jetzt nicht so wäre, dass die KK jeden Monat Geld von mir bekommt, könnte ich ja zumindest theoretisch noch drüber schmunzeln, sie wissen aber sehr genau, wieviel da jeden Monat bei ihnen eingeht und von daher war von Vorneherein klar, dass wir da fett drüber liegen…… Ganz abgesehen davon, dass wir keine Lust haben, uns so “ nackig “ zu machen und zu offenbaren…….
Ich habe also mit der Dame vom Amt telefoniert, klar, dass sie da dann halt nix für uns tun könne – im letzten Satz gab sie mir den Tip, doch einfach Widerspruch einzulegen……. das Telefonat verlängerte sich abrupt, als ich ihr sagte, dass die Weiterleitung an sie bereits NACH meinem Widerspruch erfolgte….. denn das würde lt. ihrem Wissen gar nicht möglich sein….
Die KK wiederum, will jetzt uns den schwarzen Peter zuschieben, wir hätten ja schließlich die Zusammenarbeit mit dem Amt abgelehnt, von dem evtl. Verfahrensfehler kein Ton……. da ich nicht weiß, wo das steht, dass ein Amtshilfeersuchen bei einem anderem Sozialträger nach Widerspruch nicht möglich ist, habe ich heute nochmal mit der Dame vom Amt telefoniert und bekomme zur Antwort: “ das weiß ich gar nicht, wo das steht, aber das es so ist, weiß ich “ 😉 klasse Antwort 😛 sie will jetzt mal schauen, ob sie da was findet und dann meldet sie sich wieder….. was sie aber noch gesagt hat: sie hat sich im Netz schlau gemacht, weil sie die GuK vorher nicht kannte ( Daumen hoch ) und sie kann nicht verstehen, warum die KK es nicht bezahlt, wenn sich Eltern schon mal Gedanken machen und ihre Kinder fördern wollen…… Zitat: “ das bezahlt ja sogar die AOK und es ist doch explizit für Kinder mit dem DS entwickelt worden “ – und die hätten letztens eine alternative Therapieform abgelehnt und wollten stattdessen gleich den Elektro Rolli übernehmen ( 500 im Vergleich zu 5000 Öhre ) und dann meinte sie noch, dass ich das durchziehen soll :-O
Die letzte Aussage ließ mich dann doch ein bissel schlucken, sie war fast identisch mit der Aussage der MDK Dame, die uns sehr ans Herz gelegt hat, uns nicht abwimmeln zu lassen und gar nicht verstehen konnte, dass das Habermann Trinksystem für Junior nicht übernommen wurde…. sie meinte, sinngemäß, nur wenn Eltern auch mal konsequent ihren Weg gehen, fangen die Menschen hinter den Akten an den Schreibtischen evtl. mal an, den jeweiligen Patienten zu sehen….. und schließlich gehe es ja um die individuelle Betreuung nach Notwendigkeit und nicht um irgendeine Pauschale.
Und genau so sehen wir das jetzt…… da werden Kinder unterschiedlich behandelt, die einen bekommen das Hilfsmittel, die anderen nicht…… und wir haben ein Rezept vom KIA und die Befürwortung der Beratungsstelle für unterstütze Kommunikation hier vor Ort, die kennen Junior seit seiner 10.LW…….. jetzt geht es um das Prinzip……. wir reden hier um Kosten in Höhe von ca. 150 Öhre…… einen Talker ( Sprachcomputer ) würde dann wohl ab dem 4. LJ übernommen werden, sollte Junior bis dahin nicht das Sprechen für sich entdeckt haben 😦
Wir halten den Widerspruch aufrecht, die KK legte uns nah, ihn zurück zu ziehen, aufgrund der engen gesetzlichen Vorgaben…..
Bis zur Klärung nutzen wir eine App – was hätten wir nur ohne Smartphone getan 😉 – und das wir auf dem richtigen Weg sind, hat uns Junior gestern bestätigt, er machte zum ersten Mal von sich aus, die Gebärde für Essen 🙂 ❤ und das über die Gebärden das Sprechen kommt, hat Junior an Ostern gezeigt, er winkte nicht nur beim Tschüß, sondern es kam ein deutliches “ TÜS “ welches auch vom Gegenüber wahr genommen wurde ❤ ❤ ❤
Mal gespannt sind, ob die KK sich bei einer MuKiKu auch so “ anstellt “ wir planen mal, dass die Mami mit Junior fährt im nächsten Jahr – aber da fangen wir gerade an, Infos zu sammeln……. 3 Schichten, Wochenendarbeit, Pflegeperson und die Termine mit und für Junior…… im Moment ist es “ nur “ eine dicke Entzündung im Daumen Sattelgelenk, aber spurlos bleibt da nix 😉 und bevor “ alte “ Baustellen wieder aufbrechen…….. sollten wir mal auf uns achten…… wir sind letztens gefragt worden, was wir für uns selber tun…….. wir hatten darauf keine Antwort, das sollte so nicht sein und seitdem beschäftigt uns das sehr……. nutzt ja nix, wenn uns die Luft ausgeht…….